Ich bin Wahllogopädin. Daher bezahlen Sie die Therapieeinheiten selbst und bekommen einen Großteil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Den genauen Betrag der Rückerstattung für Ihre Kasse nenne ich Ihnen gerne am Telefon. Für Kinder bis sechs Jahre gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Zuschusses über das Land Salzburg. 

Es gibt unterschiedliche Therapiemodi. Die Dauer der Therapie richtet sich nach dem jeweiligen Störungsbild. In der Regel wird aber mit dem T3 gearbeitet.

• T1 30 min 25 min Therapie 5 min Vor- und Nachbereitungszeit
• T2 45 min 35 min Therapie 10 min Vor- und Nachbereitungszeit
• T3 60 min 45 min Therapie 15 min Vor- und Nachbereitungszeit

Für die Therapie benötigen Sie einen Verordnungsschein, den Sie von Ihrem Zahn- HNO- oder Kinderarzt bekommen. Ganz wichtig ist, dass auf dem Verordnungsschein die medizinische Diagnose und die Therapiefrequenz steht. Daher zB 10 x 60 min Logopädie. Dieser Verordnungschein muss dann bei ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Das übernehme gerne ich für Sie.

Selbstverständlich können Sie bei mir logopädische Behandlungen auch als Privatpatient in Anspruch nehmen. Dazu benötigen Sie nur eine Verordnung ohne diese bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen zu lassen. Dann tragen Sie die Behandlungskosten selber.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich ab (spätestens 24 Stunden vorher), ansonsten wird der Betrag der Therapieeinheit Privat in Rechnung gestellt. Bei unentschuldigtem Versäumnis der Therapieeinheit gilt dies ebenfalls. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht erstattet.

Bei zu spät kommen zur Therapie, kann die versäumte Zeit leider nicht nachgeholt werden, da im Anschluss meist schon die nächsten Kinder warten.